- 5030 -

1331. Juli 10. Goldberg (act. et dat.).

fer. IV a. d. s. Marg.

Bolezlaus, Herzog von Schlesien und Herr zu Liegnitz, schenkt auf Bitten des Bruders Kyttil, Komturs von Olsna (Klein-Oels), des Bruders Gunther, Komturs von Pylavia (Peilau, Kr. Reichenbach) und des Bruders Heinrich Kytzcinger ihrem Ordenshause zu Goldberg zu seinem Seelenheil den vierten Theil seines Gold zehnten von dem Bergwerke genannt uf der huben vor seiner Stadt Goldberg in der vollen Ausdehnung des Stollens. Erreicht dieser das Erbgut erwähnten Hauses, so müssen die Bergleute im Verhältniss dazu nach Schätzung und im Einverständniss mit den Goldberger Rathmannen die Erbquote (gemeint ist jedenfalls der sogenannte Ackertheil, vgl. Cod. dipl. Sil. XX, 284) zahlen. Die Goldrate ist, nach Bergbaugewohnheit wöchentlich dem Hause zu entrichten, sonst kann dieses die Zehntviertel durch den Richter eintreiben. Dafür haben die Kreuzherren des genannten Hauses zu Goldberg nach seinem Tode wöchentlich eine Seelmesse zu lesen.

Z.: die Ritter Vincenz von Schildberg und Swola Buzcewoy, Albert der Baier, sowie die Goldberger Bürger Eckilmann, Peter und Hermann Gebrüder von Hachenberg, sowie Jost von Hachenberg, Erbvogt daselbst.


Or. mit dem an rother Seidenschnur hängenden Fusssiegel des Ausstellers im Grossprioratsarch. zu Prag, Kommende Goldberg; abgedr. bei Wutke, Schlesiens Bergbau und Hüttenwesen. Urkunden, im Cod. dipl. Sil. XX, 16 und 264.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.